FAQs Lizzie.Gründerinnenpreis
Wettbewerb
Was ist der „Lizzie.Gründerinnenpreis“?
Ein Wettbewerb, der herausragende Gründerinnen aus Mecklenburg-Vorpommern für ihre nachhaltigen Geschäftsmodelle und -praktiken auszeichnet. Ziel ist es, Vorbilder für nachhaltiges Wirtschaften zu würdigen und sichtbar zu machen.
Wer kann teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind Gründerinnen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, bevorzugt aus dem ländlichen Raum. Zum Stichtag 10.06.2024 muss die Selbstständigkeit mindestens ein Jahr ausgeübt werden. Sowohl eine haupt- als auch nebenberufliche Tätigkeit ist erlaubt.
Können sich Frauen aus allen Branchen bewerben?
Ja, der Wettbewerb steht Gründerinnen aus allen Branchen offen.
Ich habe nebenberuflich gegründet, kann ich am Wettbewerb teilnehmen?
Ja, wenn du deinen Sitz in MV hast und ein Jahr bereits nebenberuflich vor dem Wettbewerbsstart tätig bist.
Gibt es spezielle Anforderungen für Teamgründungen?
Ja, bei Teamgründungen muss die Bewerberin mindestens 50 Prozent der Geschäftsanteile halten und als (Mit-)Geschäftsführerin verantwortlich tätig sein.
Was sind die Nachhaltigkeitsziele (SDGs)?
Das sind 17 Ziele der Vereinten Nationen, um weltweit nachhaltige Entwicklung in Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft zu fördern.
Wie und wo kann ich mich bewerben?
Über den Online-Wettbewerbsbogen auf der Webseite des Wettbewerbs - www.fiw-ev.de/lizziegruenderinnenpreis.
Welche Informationen muss ich im Wettbewerbsbogen angeben?
Informationen zu deiner Selbstständigkeit und den umgesetzten nachhaltigen Praktiken. Du wirst mit Fragen durch die Themen geführt.
Was gibt es zu gewinnen?
Der Hauptpreis beträgt 3.000 Euro. Weitere Platzierte erhalten Sachpreise, die die unternehmerische Entwicklung der Gewinnerinnen fördern und sie im unternehmerischen Alltag unterstützen und durch Sponsoren bereitgestellt werden.
Wie wird der ländliche Raum definiert?
Was bedeutet "ländlicher Raum" für MV? Ländlicher Raum, wie wir ihn für MV verstehen.
Für uns umfasst der „ländliche Raum“ das ganze Land Mecklenburg-Vorpommern. Das schließt alle Städte und Dörfer ein, mit Ausnahme der Stadt Rostock, die als städtisch gilt, wie es vom Thünen- Institut *1 definiert wird.
Gemäß unseren Teilnahmebedingungen „Der Unternehmenssitz der Gründerin muss in Mecklenburg- Vorpommern angemeldet sein, bevorzugt im ländlichen Raum.“ liegt nach der Definition des Thünen Instituts, der Schwerpunkt unseres Wettbewerbs daher auf Bewerberinnen außerhalb von Rostock. Dennoch haben auch Bewerberinnen aus Rostock die Chance als Best Practice ausgewählt zu werden, dank eines mehrstufigen Bewertungsverfahrens. Das Angebot zur Öffentlichkeit gilt für alle Bewerberinnen gleichermaßen. Diese Regelung ermöglicht die Teilnahme aller nachhaltig wirtschaftenden Frauen in Mecklenburg-Vorpommern und fördert die Besonderheiten unseres Bundeslandes. So können alle voneinander lernen und miteinander in Austausch kommen.
*1 Abgrenzung und Typisierung ländlicher Räume I Thünen Working Paper 68
Wann ist der Bewerbungszeitraum?
Vom 10. Juni 2024 bis 16. August 2024, 24:00 (MEZ)
Was passiert nach meiner Bewerbung?
Alle Bewerberinnen erhalten die Möglichkeit, sich bei der Preisverleihungsveranstaltung am 17. September 2024 der Öffentlichkeit zu präsentieren. Das entsprechende Angebot wird nach dem 16. August 2024 per E-Mail an alle beteiligten Bewerberinnen versandt.
Wann erfahre ich die Ergebnisse?
Die Ergebnisse werden nach der Bewertung durch die Fachjury zwischen dem 2. und 17. September 2024 bekanntgegeben.
Wann wird die Preisverleihung stattfinden?
Die Preisverleihung findet am 17. September 2024 unter der Schirmherrschaft der Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger statt.
Kann ich meine Bewerbung nach dem Absenden noch ändern?
Nein, nach dem Absenden sind keine Änderungen mehr möglich.
Welches Datum zählt, wenn ich von nebenberuflich auf hauptberuflich umgestiegen bin?
Liegt der Beginn der nebenberuflichen Selbstständigkeit 12 Monate vor Wettbewerbsbeginn, ist ein späterer Umstieg auf hauptberufliche Selbstständigkeit unschädlich. In diesem Fall zählt der Start der nebenberuflichen Selbstständigkeit für die Teilnahme am Wettbewerb. Erfolgt der Umstieg auf hauptberufliche Tätigkeit jedoch mehr als 12 Monate vor Wettbewerbsbeginn, dann zählt der Beginn der hauptberuflichen Selbstständigkeit für die Teilnahme am Wettbewerb.
Sponsoring und Unterstützung
Wie kann ich den Wettbewerb „Lizzie.Gründerinnenpreis“ unterstützen?
Du kannst den Wettbewerb auf zwei Arten unterstützen:
1. Sachpreise sponsern, um die unternehmerische Entwicklung der Gewinnerinnen zu fördern.
2. Informationen über den Wettbewerb verbreiten, um den „Lizzie.Gründerinnenpreis“ in Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu machen. Ein Social Media Kit kann ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.
Wen kann ich kontaktieren, wenn ich den Wettbewerb unterstützen möchte?
Schreibe uns eine E-Mail an team@kontorsieben.de und wir melden uns bei dir.
Hintergrundinformationen
Wer organisiert und wer fördert den Wettbewerb?
Der Wettbewerb ist Teil eines Experimentierraums des deutschlandweiten Projektes „Gründerinnen fördern grüne Wirtschaft“ der bundesweiten Gründerinnenagentur (bga). Er wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Projektleiterin für den Experimentierraum ist die bga Regionalverantwortliche Mecklenburg-Vorpommern Frau Yvette Dinse (Kontor VII).
Was sind die "Experimentierräume"?
Im Rahmen des Projektes „Gründerinnen fördern grüne Wirtschaft“ gibt es vier Experimentierräume, die verschiedene innovative Ansätze zur Förderung grüner Wirtschaft erproben. Einer dieser Experimentierräume, "Gründerin goes excellence", wurde nach Mecklenburg-Vorpommern geholt und beinhaltet den "Lizzie.Gründerinnenpreis".
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen sind zu finden unter:
Wettbewerb: https://www.fiw-ev.de/lizzie-gruenderinnenpreis
Weiterführende Informationen: https://www.kontorsieben.de/lizzie-gruenderinnenpreis
Weiterführende Informationen: https://gfgw-bga.de/experimentierraeume/preisverleihung