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Teilnahmebedingungen

  1. Veranstalterin 
    Der Wettbewerb „Lizzie Gründerinnenpreis“ wird von der bundesweiten gründerinnenagentur (bga) Mecklenburg-Vorpommerns im Rahmen des Modellprojektes „Gründerin goes excellence“ sowie des Projektes "Gründerinnen fördern grüne Wirtschaft" veranstaltet, die vom BMFSFJ gefördert werden. Mit der Bewerbung akzeptiert die Bewerberin die folgenden Teilnahmebedingungen, die verbindlich sind.
     

  2. Teilnahmeberechtigung
    Teilnahmeberechtigt sind selbständige Frauen, die als Einzelunternehmerinnen oder im Team unternehmerisch handeln, die bis zum 10. Juni 2023 ein Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern gegründet oder übernommen haben. Die Unternehmung kann als Haupterwerb, Nebenbei oder in hybrider Form betrieben werden. Der Unternehmenssitz der Gründerin muss in Mecklenburg-Vorpommern angemeldet sein, bevorzugt im ländlichen Raum. Gründungsdatum ist der Tag der Gewerbeanmeldung oder der beim Finanzamt angemeldete Tag der Gründung oder Übernahme. Alle Branchen sind zugelassen.

    Wichtig: Bei Teamgründungen muss die Bewerberin mindestens 50 Prozent der Geschäftsanteile halten und als (Mit-)Geschäftsführerin verantwortlich tätig sein.
     

  3. Bewerbungsverfahren
    Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsformular. Dieses muss vollständig ausgefüllt eingereicht werden - über die angebotene Funktion zum Hochladen. Die eingereichten Daten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen des Wettbewerbs verwendet.
     

  4. Bewerbungsschluss
    Bewerbungsschluss ist der 16. August 2024, 24:00 Uhr (MEZ). Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zu diesem Zeitpunkt online eingegangen sein.
     

  5. Richtigkeit der Angaben
    Mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen versichert die Bewerberin, dass alle Angaben vollständig und zutreffend sind.
     

  6. Jurybewertung
    Die vom Projektteam berufene Jury bewertet die eingereichten Bewerbungen anhand der eingereichten Informationen und erstellt ein Ranking.
     

  7. Preisverleihung
    Die Best Practice werden zur Preisverleihung in das Rostocker Rathaus eingeladen. Alle Teilnehmerinnen können sich dort präsentieren. Die Unternehmerin „mit dem höchsten Ranking“ erhält ein Preisgeld in Höhe von 3.000 EUR zur freien Verwendung. Für weitere Platzierte gibt es Sachpreise zur Förderung ihrer Unternehmungen.
     

  8. Datenverarbeitung
    Die Bewerberin stimmt zu, dass die eingereichten Unterlagen zum Zwecke der Bewertung durch die Jury verarbeitet werden dürfen. Die Veröffentlichung weitergehender Angaben erfolgt nach Absprache mit der Bewerberin.
     

  9. Bild- und Tonaufnahmen
    Während der Preisverleihung können Bild- und Tonaufnahmen durch das Projektteam und ermächtigten Dritten durchgeführt werden. Die Bewerberin stimmt mit ihrer Teilnahme am Wettbewerb zu, dass Bild- und Tonaufnahmen von ihr ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht werden dürfen.


    Stand: 06.06.2024

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